Hautkrebs-Screening
Vom 1. Juli 2008 an haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Deutschland führt damit eine flächendeckend organisierte, standardisierte Krebs-Früherkennungsuntersuchung der Haut ein.
Das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird über die Chipkarte abgerechnet und kann z.B. als ergänzende Untersuchung beim Gesundheits-Check in unserer Praxis durchgeführt werden. Sie können jedoch auch einen separaten, speziellen Untersuchungstermin ausmachen.
Es erfolgt eine Untersuchung der gesamten Haut, von Kopf bis Fuß. Sollten Ihnen selbst Veränderungen an Ihrer Haut oder den Schleimhäuten aufgefallen sein, so ist es wichtig, dass Sie uns auf diese hinweisen. Bei auffälligen Befunden werden wir Sie, wie in den Richtlinien festgelegt, an einen Dermatologen (Hautarzt) überweisen.

